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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 3268/06

Datum:
08.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3268/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0108.14K3268.06.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt er- klärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte 1/6 und der Kläger 5/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstre- ckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des je- weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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