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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 190/07

Datum:
07.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 190/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0207.13K190.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 26. September 2006 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 14. Dezember 2006 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Pflanzenschutzmittel "S. S1. ooo", zugelassen in den Niederlanden als Parallelimport unter der Bezeichnung "U. ", im Hinblick auf das Referenzmittel "U. " unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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