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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 611/07

Datum:
13.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 611/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2008:0213.10K611.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamts vom 16.08.2005 und sein Widerspruchsbescheid vom 29.01.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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