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Verwaltungsgericht Köln, 8 K 1393/06

Datum:
25.04.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1393/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0425.8K1393.06.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 1. Juni 2005 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 10. Februar 2006 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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