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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 6609/03

Datum:
31.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6609/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0731.7K6609.03.00
 
Tenor:

Soweit das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird es eingestellt.

Die Auflage A. 13 sowie die Auflage A. 12, soweit sie die in Auflage A. 13 ge- nannten Texte betrifft, des Bescheides der Beklagten vom 1. September 2003 wer- den aufgehoben.

Die auf die Auflagen A.16, A. 18, A. 19 und A. 22 entfallenden Verfahrenskosten trägt die Klägerin.

Die auf die Auflage A. 13 entfallenden Verfahrenskosten trägt die Beklagte.

Die auf die Auflage A. 12, A. 17 und A. 24 entfallenden Verfahrenskosten tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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