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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 6451/04

Datum:
16.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6451/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:1016.7K6451.04.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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