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Verwaltungsgericht Köln, 5 K 342/07.A

Datum:
19.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 342/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0319.5K342.07A.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 12. Januar 2007 verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bezüglich Ruanda vorliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

 
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