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Verwaltungsgericht Köln, 4 K 2629/06

Datum:
02.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 2629/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0802.4K2629.06.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

.

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und

der Kläger zu je 1/2.

2.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

wird für notwendig erklärt

3.

Der Streitwert wird auf 5.000,00  Euro festgesetzt.

 
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