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Verwaltungsgericht Köln, 3 L 779/07.A

Datum:
28.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 779/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0628.3L779.07A.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der für die Abschiebung zuständigen Stelle mitzuteilen, dass vor einer erneuten Mitteilung gemäß § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG die Abschiebung der Antragstellerin nicht vollzogen werden darf.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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