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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 4162/06.PVB

Datum:
12.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Bundespersonalvertretungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 4162/06.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0112.33K4162.06PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller bei der Übertragung von gemäß Besoldungsgruppe A 16 BBesO („th 16") oder höher bewerteten Dienstposten bzw. bei der Übertragung von funktionsgleichwertigen Stellen mit entsprechender Eingruppierung, die nicht fest mit einer Planstelle dieser Wertigkeit verbunden sind, ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 76 Abs. 1 Ziffer 3 bzw. § 75 Abs. 1 Ziffer 2 BPersVG zusteht, sofern von der Übertragung Beamte oder Angestellte betroffen sind, die sich auf einem niedriger bewerteten Dienstposten oder einer niedriger bewerteten funktionsgleichen Stelle befinden, und sofern diese Übertragung nicht Beamte gemäß § 36 Abs. 1 BBG betrifft.

 
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