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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1151/07

Datum:
07.09.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1151/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0907.2L1151.07.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG Köln) 2 K 3198/07 der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10.07.2007 zur „Errichtung einer Außengastronomie" auf dem Grundstück Gemarkung C. , Flur 00, Flurstück 000, T. 00 in C. wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Ausgleich der außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet.

2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

 
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