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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 638/06

Datum:
04.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 638/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0504.25K638.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 18. Januar 2006 verpflichtet, festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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