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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 2601/06

Datum:
11.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
25 K 2601/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0611.25K2601.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erho- ben werden.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä- gerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll- streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si- cherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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