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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 2425/05

Datum:
09.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 2425/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0209.25K2425.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages ab- wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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