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Verwaltungsgericht Köln, 24 K 2342/07

Datum:
17.12.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 2342/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:1217.24K2342.07.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) zu je ½. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagen zu 2). Die Beklagte zu 1) trägt ½ der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

 
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