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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1334/07

Datum:
08.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1334/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:1008.20L1334.07.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 06.09.2007 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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