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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2887/05

Datum:
31.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2887/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0531.20K2887.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine inhaltlich unbeschränkte Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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