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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3308/06

Datum:
26.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3308/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0226.19K3308.06.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 12. September 2006 verurteilt, die Regelbeurteilung des Polizeipräsidiums M. vom 00.00.2005 in der Fassung der ergänzenden Begründung vom 00.00.2006 aufzuheben und über den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue dienstliche Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juni 2002 bis zum 30. September 2005 zu erstellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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