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Verwaltungsgericht Köln, 16 L 1419/07

Datum:
13.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 1419/07
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:1113.16L1419.07.00
 
Tenor:

Soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat - hinsichtlich des den Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 betreffenden Teils des Antrags - wird das Verfahren eingestellt. Für den Antrag im Übrigen wird dem Antragsteller für die 1. Instanz Prozesskosten- hilfe bewilligt, soweit der Antrag Abschlagszahlungen in Höhe von 73.666,94 EUR betrifft. Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwältin Anja Surwehme aus Bochum beigeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem An- tragsteller für den Betrieb des Kinderhortes T. e.V., H.------straße 00, 00000 Köln vorläufig weitere monatliche Abschlagszahlungen für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.07.2008 in Höhe von insgesamt 73.666,94 EUR zu bewilligen und die Abschlagszahlungen im Voraus des jeweiligen Monats auszuzahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner und der Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens jeweils zu 1/2.

 
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