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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 7095/05

Datum:
24.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 7095/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0724.14K7095.05.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Der Festsetzungsbescheid des ehemaligen Landesumweltamtes vom 11.11.2005 wird in Höhe von 1.388.898,69 EUR aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/20 und die Beklagte zu 19/20.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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