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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4808/05

Datum:
14.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4808/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0614.13K4808.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 26. Juli 2005 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Nachzulassung des Fertigarzneimittels „ B. „ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutrei- benden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.

 
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