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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4113/06

Datum:
22.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4113/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:1122.13K4113.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesministe- riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 6. Juni 2006 in der Gestalt seiner Widerspruchsbescheide vom 10. August 2006 verpflichtet, den Klägern Ak- teneinsicht in die gesamten Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2 2002/4205 „Instandsetzungs- und Unterhal- tungsmaßnahmen an der Elbe, Sachsen-Anhalt" durch Übersendung der Originalun- terlagen an die Kanzleiadresse der Prozessbevollmächtigten zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizu- treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kläger vor der Vollstre- ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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