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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 5246/05

Datum:
14.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 5246/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2007:0214.10K5246.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 24.11.2004 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.07.2005 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin einzubürgern.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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