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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4241/02

Datum:
20.06.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 4241/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0620.7K4241.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstre- ckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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