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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4160/04

Datum:
14.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4160/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1114.7K4160.04.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt er- klärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird im Zulassungsbescheid der Beklagten vom 28. April 2004 die Auflage A.20 insoweit aufgehoben, als diese die Formulierungen

„Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Luftnot, Hautaus- schläge, Nesselsucht sowie Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum auftreten. Sehr selten kann es auch zu Magenbeschwerden wie Übelkeit und Erbre- chen kommen."

enthält.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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