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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 1408/04

Datum:
12.12.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1408/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1212.7K1408.04.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin am 29. Mai 2004 die Klage hinsichtlich einer Lage- rung des Arzneimittels über 8 Grad Celsius zurückgenommen hat, wird das Verfah- ren eingestellt. Die Beklagte wird unter teilweiser, die Lagerung des Arzneimittels bei 2 bis 8 Grad Celsius betreffender Aufhebung des Bescheides vom 23. Januar 2004 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Verlängerung der Zulassung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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