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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 4177/05

Datum:
18.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4177/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0918.26K4177.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutrei- benden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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