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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 3648/04

Datum:
15.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 3648/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0915.25K3648.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstre- ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher- heit in derselben Höhe leistet.

 
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