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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 2287/03

Datum:
24.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 2287/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1124.25K2287.03.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 28. Januar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. März 2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicher- heit leistet.

 
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