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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 1070/06

Datum:
29.08.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 1070/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0829.23L1070.06.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 22.05.2006 gegen den Vergnügungssteuerbescheid der Antragsgeg- nerin vom 21.04.2006 in der Fassung des Abänderungsbescheides vom 19.07.2006 wird insoweit angeordnet, als darin ein Verspätungszuschlag in Höhe von 50,00 EUR festgesetzt worden ist. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 575,00 Euro festgesetzt.

 
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