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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 391/05

Datum:
04.05.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 391/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0504.20K391.05.00
 
Tenor:

Die Grundsteuerbescheide der Beklagten vom 10. Mai 2004 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 21. Dezember 2004 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird zur Rückzahlung von 420,90 EUR nebst 6,21% Zinsen p.a. hieraus ab 19. Januar 2005 an die Klägerin verurteilt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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