Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 20 K 1766/05

Datum:
16.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 1766/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1116.20K1766.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung der am 07.10.2004 erteilten Waf- fenbesitzkarte Nr. 000/00 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 21.04.2005 verpflichtet, dem Kläger eine inhaltlich unbe- schränkte Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank