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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6302/02

Datum:
26.10.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6302/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1026.1K6302.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Bei- geladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils bei- zutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll- streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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