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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 6700/04

Datum:
27.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 6700/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1127.19K6700.04.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Änderung des Bescheides des Landesam- tes für Besoldung und Versorgung vom 21.07.2004 und unter Aufhebung dessen Widerspruchsbescheides vom 03.09.2004 verpflichtet, dem Kläger Beihilfe zu den Aufwendungen für das Präparat "Tebonin intens 120 mg" gemäß ärztlicher Verord- nung vom 20.04.2004 in Höhe von 60,02 EUR zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreiben- den Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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