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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3043/03

Datum:
17.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3043/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0317.19K3043.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der etwaigen außer-gerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, die dieses selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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