Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 18 K 9251/03

Datum:
12.05.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 9251/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0512.18K9251.03.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 11.11.2003 verpflichtet, hinsichtlich der Indikation „Katarrhe der Luftwege, entzündliche Veränderungen der Mund- und Rachenschleimhaut" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Auflage A.4, soweit sie die Anordnung betrifft, in allen Textentwürfen die Angaben des Öko-Labels zu streichen, und die Auflage A.15 des Bescheides vom 11.11.2003 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank