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Verwaltungsgericht Köln, 15 K 326/05

Datum:
12.10.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 326/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:1012.15K326.05.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin in ihren Rechten als Gleichstel- lungsbeauftragte durch die Weigerung des Beklagten, ihr Zugang zu dem Gespräch vom 02.11.2004 zwischen der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit C. zu gewähren, verletzt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

 
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