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Verwaltungsgericht Köln, 13 L 1181/06

Datum:
28.07.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1181/06
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2006:0728.13L1181.06.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 27. Juli 2006 gegen den Änderungsbescheid des Antragsgegners vom 11. Juli 2006 wird insoweit wiederhergestellt bzw. angeordnet, als darin die Durchführung der Disziplinen „Wild Horse Race" und „Bull Riding" (Ziffer I. 1. des Bescheides) und der Einsatz von Flankengurten beim „Bare Back Riding" und „Saddle Bronc Riding" (Ziffer I. 2. des Bescheides) untersagt wird, und insoweit für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsgeld angedroht (Ziffer III.) wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekanntgegeben werden.

 
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