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Verwaltungsgericht Köln, 9 K 2808/04

Datum:
29.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2808/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0829.9K2808.04.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden der Bescheid des Beklagten vom 9. Januar 2003 und der Wi- derspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15. März 2004 aufgehoben.

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, trägt er die Kosten des Ver- fahrens. Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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