Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 27 K 6171/03

Datum:
25.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 6171/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1125.27K6171.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Februar 2004 verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die Baugenehmigungen bzw. Nutzungsänderungsgenehmigungen einschließlich der Anträge und genehmigten Pläne zu folgenden Aktenzeichen zu gewähren: 594/04, 157/59, 418/71, 1323/01, 1256/02, 1139/03, 592/72, 254/89, 506/95, 604/95 und 880/99 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 3/4 und die als GbR handelnden Beigeladenen zu 1) und 2) zu 1/4. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4) sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank