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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 9220/03

Datum:
02.05.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 9220/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0502.25K9220.03.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Kostenbescheid des Beklagten vom 5. Dezember 2000 und der Wider- spruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 24. November 2003 werden aufge- hoben, soweit sie einen Betrag von 100,-- DM übersteigen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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