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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 8739/04

Datum:
04.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 8739/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1004.25K8739.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages ab- wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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