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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 8637/04

Datum:
15.03.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 8637/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0315.25K8637.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Viertel mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Be- trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der- selben Höhe leistet.

 
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