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Verwaltungsgericht Köln, 21 K 3468/05

Datum:
26.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 3468/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1026.21K3468.05.00
 
Tenor:

Der Beschluss der Beklagten vom 25. Mai 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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