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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 9398/03

Datum:
01.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 9398/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1201.20K9398.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des voll- streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si- cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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