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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 884/05

Datum:
11.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 884/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0811.1L884.05.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 04.05.2005 gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27.04.2005 enthaltene Schließungsanordnung und Androhung unmittelbaren Zwan- ges wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

 
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