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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 3522/04

Datum:
02.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 3522/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0202.1L3522.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 9190/04 gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 30.11.2004 wird angeordnet, soweit sich diese gegen die Verpflichtung in Ziffer 1) des Beschei- des richtet, anderen Unternehmen bis zum Erlass einer aufgrund eines Marktdefiniti- ons- und Marktanalyseverfahrens erfolgten Regulierungsverfügung für die Märkte 13 und 14 der Marktempfehlung der EU-Kommission vom 11.02.2003 (Abl. EU L 114 vom 08.05.2003) Zugang zu denjenigen Übertragungswegen zu gewähren, deren Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 25 Abs. 1 TKG (1996) der Genehmigungspflicht unterlegen haben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Streitwert wird auf 25.000,- EUR festgesetzt.

 
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