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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1179/05

Datum:
05.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1179/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1005.19L1179.05.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, die bei dem Versorgungsamt L. zum 01. Oktober 2004 zu besetzende Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO (Gruppenleiter/in in der Abteilung 3 - SchbR-Gruppe [lfd. Nr. 13/2004]) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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