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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1044/05

Datum:
17.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1044/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0817.19L1044.05.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, eine der dem Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen für den Monat Juni 2005 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO mit einem der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschie- den worden ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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