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Verwaltungsgericht Köln, 18 K 4670/04.A

Datum:
25.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 K 4670/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0825.18K4670.04A.00
 
Tenor:

Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 15.07.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

 
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